AGB - Area ZEROtoFOUR

Willkommen auf der AGB-Seite von Area ZEROtoFOUR, einem Indoor Spielplatz nur für Babys und Kleinkinder bis 4 Jahre in Begleitung der Eltern oder Großeltern. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Geschäftsbedingungen des Spielplatzes.

  • Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
  • Der Betreiber der Anlage übernimmt keine gesetzliche Aufsichtspflicht der Kinder oder Jugendlichen oder daraus entstehende Verpflichtungen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten.
  • Die gesetzlichen Begleitpersonen sind angehalten der gesetzlichen Aufsichtspflicht nach besten Gewissen und Sinne nachzukommen.
  • Das Spielpatz ist für Kinder im Alter 0 bis 4 Jahre ausgestattet: motorische Entwicklung, Interessen, Gewichtseinschränkung bei den Spielsachen.
  • Die Entgeltzahlung gewährt den Zutritt zur Einrichtung und berechtigt zur Benützung aller zur Verfügung gestellten Spieleinrichtungen
  • Der Betreiber verpflichtet sich allgemeine Gefahrenstellen im Raum nach besten Wissen und Gewissen zu minimieren, oder gut sichtbar zu markieren.
  • Der Betreiber der Anlage hält sich schad- und klaglos gegenüber Schadenersatzforderungen resultierend aus Verletzungen oder Unfälle die in der Anlage passieren.
  • Es wird keine Haftung für die Garderobe, Wertgegenstände oder sonstige Diebstähle übernommen.
  • Im Spielraum gilt es eine Socken- bzw. Hausschuh-Pflicht. Antirutschsocken oder Turnpatschen sind ideal. Betreten der Hüpfburg ist ohne Antirutschsocken oder Turnpatschen.
  • Der Betreiber verpflichtet sich die AGBs gut sichtbar auszuhängen und seinen in den AGBs angeführten Verpflichtungen sorgsam nachzukommen.
  • Mit Bezahlung des Entgelts erklärt sich der Konsument mit den AGBs des Betreibers einverstanden.
  • Erwachsene ohne Kleinkinder werden nur in den Spielraum reingelassen, wenn die Angehörige sie am Eingang empfangen.
  • Es gilt Rauch- und Alkoholverbot.
  • Essen und Getränke dürfen mitgebracht werden, sollen jedoch an den vorgesehenen Plätzen der Anlage verspeist werden. Offene Getränke dürfen nicht quer durch den Raum getragen oder konsumiert werden.
  • Der Betreiber der Anlage hat das Recht Personen, die sich unpassend verhalten, ein Aufenthaltsverbot auszusprechen. Kommen betreffende Personen der Aufforderung, den Spielraum zu verlassen, nicht nach, begehen sie Hausfriedensbruch, der durch die Polizei geahndet werden kann.
  • AGB werden laufend ergänzt und aktualisiert.

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